Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkehrsmedizinische Untersuchungen – verkehrsmed.ch
Stand: 9. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung verkehrsmedizinischer Untersuchungen und Begutachtungen über verkehrsmed.ch.
Vertragspartnerin ist die Medical Assessment AG, mit Sitz in Baar, Kanton Zug, und Praxisstandort in Zürich (nachfolgend «Praxis»).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch die Praxis. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2. Terminvereinbarung und Vertragsabschluss
Die Terminvereinbarung erfolgt in der Regel über das Online-Buchungssystem. Die Zahlung erfolgt dabei mit einer gültigen Kreditkarte oder über PayPal.
Der Termin wird erst nach erfolgreichem Zahlungseingang und entsprechender Bestätigung durch die Praxis verbindlich reserviert. Eine blosse Terminanfrage oder die Auswahl eines Termins im Buchungssystem begründet noch keinen Anspruch auf dessen Durchführung.
Im Einzelfall kann die Praxis eine Zahlung mittels Einzahlungsschein beziehungsweise Rechnung ermöglichen. Diese wird per E-Mail oder Post zugestellt. Auch in diesem Fall erfolgt die verbindliche Terminreservation erst nach Zahlungseingang und Bestätigung durch die Praxis.
Bei Zahlung mittels Einzahlungsschein oder Rechnung kann die Verfügbarkeit des gewünschten Termins bis zur Kontrolle des Zahlungseingangs nicht garantiert werden. Ist der ursprünglich gewünschte Termin zu diesem Zeitpunkt nicht mehr verfügbar, wird die Praxis einen alternativen Termin anbieten. Kommt keine Terminvereinbarung zustande, wird eine bereits geleistete Zahlung zurückerstattet.
Die buchende Person ist dafür verantwortlich, die richtige Untersuchungsart auszuwählen und ihre Kontaktdaten korrekt anzugeben. Bestehen Unklarheiten über die erforderliche Begutachtungsstufe oder den Untersuchungsumfang, ist die Praxis vor der Buchung zu kontaktieren.
3. Untersuchungsleistung und Ergebnis
Gegenstand des Auftrags ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten medizinischen Untersuchung beziehungsweise Begutachtung. Die Vergütung ist für die ärztliche Leistung geschuldet und nicht für ein bestimmtes Ergebnis.
Eine positive Fahreignungsbeurteilung, die Erteilung oder Wiedererteilung eines Führerausweises oder eine bestimmte Entscheidung der zuständigen Behörde kann nicht garantiert werden. Die medizinische Beurteilung erfolgt unabhängig und nach den anwendbaren fachlichen und rechtlichen Vorgaben.
4. Preise und Leistungsumfang
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten beziehungsweise individuell vereinbarten Preise.
Der Preis für die verkehrsmedizinische Begutachtung der Stufe 4 im ersten Feld beträgt CHF 1’750.– und ist als Pauschalpreis ausgestaltet. Er umfasst die reguläre ärztliche Begutachtung einschliesslich der im Rahmen der Untersuchung erforderlichen Basisleistungen.
Dazu gehören insbesondere die ärztliche Untersuchung, die Beurteilung der vorliegenden medizinischen Unterlagen sowie die im regulären Begutachtungsumfang erforderlichen Urin-, Haar- und Blutanalysen. Ob und welche dieser Untersuchungen durchgeführt werden, richtet sich nach der individuellen medizinischen Fragestellung. Nicht jede Untersuchung ist in jedem Fall erforderlich.
In der Regel fallen keine zusätzlichen Kosten an. Sollten über den regulären Begutachtungsumfang hinaus weitere Leistungen notwendig werden, beispielsweise eine zweite Haaranalyse, werden diese vorab mitgeteilt und gemäss der auf der Website veröffentlichten Preisübersicht verrechnet.
Für eine Begutachtung im zweiten Feld beträgt der Zuschlag gemäss Preisübersicht CHF 350.–.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus über das Online-Buchungssystem mit einer gültigen Kreditkarte oder über PayPal.
Im Einzelfall kann die Praxis eine Zahlung mittels Einzahlungsschein beziehungsweise Rechnung ermöglichen. Die verbindliche Terminreservation erfolgt erst nach Zahlungseingang und Bestätigung durch die Praxis.
Eine allfällige Rückerstattung richtet sich nach diesen AGB und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
6. Terminabsage, Verschiebung und Nichterscheinen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung ist bis spätestens drei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin, bis 17:00 Uhr, kostenfrei möglich. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Praxisstandort. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei der Praxis.
Bei einer späteren Absage oder Verschiebung oder bei Nichterscheinen wird für eine verkehrsmedizinische Begutachtung der Stufe 4 eine Ausfallpauschale von CHF 1’000.– erhoben.
Die Pauschale berücksichtigt insbesondere die reservierte ärztliche Arbeitszeit, den organisatorischen Aufwand und den wirtschaftlichen Ausfall. Nicht angefallene Kosten für Laboruntersuchungen und andere ersparte Aufwendungen sind bei der Festlegung der Pauschale berücksichtigt.
Wird der ausgefallene Termin tatsächlich anderweitig vergeben, wird die dadurch erzielte Ersatzvergütung bei der Ausfallentschädigung angemessen berücksichtigt. Eine Verpflichtung der Praxis, kurzfristig einen Ersatztermin zu organisieren oder zusätzliche Massnahmen zur Wiederbesetzung des Termins zu ergreifen, besteht nicht.
Der untersuchten Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei wichtigen, unvorhersehbaren und nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere einem medizinischen Notfall, kann die Praxis auf die Ausfallpauschale ganz oder teilweise verzichten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Die geltende Absagefrist und die Ausfallpauschale werden der buchenden Person vor Abschluss der Terminbuchung angezeigt und in der Terminbestätigung nochmals mitgeteilt.
7. Aktenanforderung beim Strassenverkehrsamt
Nach erfolgreicher Terminbuchung kann die Praxis anhand der angegebenen Daten die für die Begutachtung erforderlichen Akten beim zuständigen Strassenverkehrsamt anfordern. Die Akten werden der Praxis zur Vorbereitung und Durchführung der Begutachtung zugestellt und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet.
Weitere Informationen zur Bearbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten enthält die Datenschutzerklärung der Praxis.
8. Mitwirkung, medizinische Unterlagen und Abschluss der Begutachtung
Die untersuchte Person verpflichtet sich, die für die Begutachtung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäss zu machen und relevante medizinische Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere vorhandene Berichte behandelnder Ärztinnen und Ärzte, Spitalberichte, Medikamentenlisten sowie gegebenenfalls Abstinenz- oder Laborbefunde. Die konkret erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Terminbestätigung und den individuellen Anweisungen der Praxis.
Soweit für die Begutachtung zusätzliche ärztliche Berichte oder andere medizinische Unterlagen erforderlich sind, kann die Praxis diese mit Einverständnis der untersuchten Person bei den betreffenden Stellen anfordern. Die untersuchte Person kann die Unterlagen auch selbst beschaffen und der Praxis einreichen.
Die erforderlichen Unterlagen können Voraussetzung für eine abschliessende Fahreignungsbeurteilung sein. Fehlen wesentliche Unterlagen, kann die Begutachtung möglicherweise nicht abschliessend beurteilt werden.
Liegen acht Wochen nach dem Untersuchungstermin nicht sämtliche für die abschliessende Beurteilung erforderlichen Unterlagen vor, kann die Praxis das Gutachten auf Grundlage der bis dahin verfügbaren Informationen abschliessen und an das zuständige Strassenverkehrsamt übermitteln. Ist aufgrund der fehlenden Unterlagen keine abschliessende Fahreignungsbeurteilung möglich, wird dies im Gutachten entsprechend festgehalten.
Die Vergütung für die durchgeführte Begutachtung bleibt auch dann geschuldet, wenn aufgrund fehlender Unterlagen keine abschliessende Fahreignungsbeurteilung möglich ist.
9. Zusätzliche Abklärungen und Nachbegutachtungen
Ergibt sich während oder nach der Untersuchung, dass über den vereinbarten Pauschalumfang hinaus zusätzliche medizinische Abklärungen, Laboruntersuchungen, Facharztberichte oder weitere Beurteilungsschritte notwendig sind, werden diese vorab mitgeteilt und gesondert vereinbart beziehungsweise verrechnet.
Eine spätere Nachbegutachtung oder erneute Untersuchung stellt grundsätzlich eine eigenständige Leistung dar. Bereits bezahlte Untersuchungskosten werden nicht automatisch auf eine spätere Begutachtung angerechnet.
10. Kostenübernahme durch Dritte
Wird eine Kostenübernahme durch eine Behörde, Versicherung, Arbeitgeberin oder eine andere Drittperson geltend gemacht, ist die entsprechende Bestätigung vor der Untersuchung vorzulegen.
Eine Kostenübernahme durch Dritte gilt nur, soweit sie von der betreffenden Stelle tatsächlich zugesichert wurde. Fehlt eine verbindliche Kostenübernahme, bleibt die untersuchte Person für die vereinbarten Kosten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Sprache und Übersetzung
Die Begutachtung erfolgt in deutscher Sprache. Personen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, müssen eine geeignete Begleitperson zur Übersetzung mitbringen, sofern keine andere Lösung vereinbart wurde. Auf diese Verpflichtung wird in der Terminbestätigung ausdrücklich hingewiesen.
Die Praxis kann eine Begutachtung verschieben oder abbrechen, wenn eine ausreichende Verständigung nicht gewährleistet ist und dadurch eine fachgerechte Beurteilung nicht möglich ist. Bereits erbrachte Leistungen können in diesem Fall verrechnet werden.
12. Datenschutz
Die Praxis bearbeitet Personendaten und Gesundheitsdaten im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung des vereinbarten Auftrags.
Medizinische Informationen werden nur an berechtigte Empfängerinnen und Empfänger weitergegeben, soweit eine gesetzliche Grundlage, eine entsprechende Einwilligung oder eine andere rechtliche Berechtigung besteht. Das ärztliche Berufsgeheimnis bleibt gewahrt.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung, Aufbewahrung und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die separate Datenschutzerklärung der Praxis.
13. Absage oder Verschiebung durch die Praxis
Die Praxis kann einen Termin aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Krankheit, technischen Störungen oder unvorhergesehenen organisatorischen Umständen, verschieben oder absagen.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
14. Haftung
Die Praxis haftet für Schäden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für ein bestimmtes medizinisches oder behördliches Ergebnis wird nicht übernommen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Kontakt
Verkehrsmed
Website: verkehrsmed.ch
Praxisstandort: Bahnhofstrasse 108, 8001 Zürich
Telefon: +41 44 543 57 05
E-Mail: info@verkehrsmed.ch