Antworten auf Ihre Fragen zur Stufe-4-Untersuchung
Erfahren Sie, wann ein Stufe-4-Gutachten angeordnet wird, wer es durchführen darf und wie der Ablauf bei Verkehrsmed Zürich aussieht.
Wir erklären Kosten, Dauer und Voraussetzungen klar und nachvollziehbar – direkt von anerkannten Fachärzten für Verkehrsmedizin.

Allgemeines zur Stufe-4-Begutachtung
Die verkehrsmedizinische Stufe-4-Begutachtung ist die umfassendste Fahreignungsbegutachtung in der Schweiz. Sie wird vom Strassenverkehrsamt angeordnet, wenn komplexe Problematiken auftreten.
Dr. med. Thomas Haupt beurteilen, ob eine Person gesundheitlich in der Lage ist, ein Motorfahrzeug sicher zu führen. Das Ergebnis ist ein rechtssicheres, schweizweit anerkanntes Gutachten für die Behörde.
Eine Stufe-4-Begutachtung wird veranlasst, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – zum Beispiel nach Alkohol - oder Drogenauffälligkeiten, gesundheitlicher Problematik, wiederholten Verkehrsdelikten. Die Untersuchung klärt, ob dauerhaft sicheres Fahren möglich ist. Sie erfolgt auf behördliche Anordnung und liefert eine objektive Entscheidungsgrundlage.
Nur Fachärzte mit SGRM-Anerkennung (Stufe 4) sind berechtigt, solche Gutachten zu erstellen. Diese Zulassung setzt eine spezialisierte Ausbildung, mehrjährige Erfahrung und regelmässige Weiterbildung voraus. Dadurch sind alle Stufe-4-Begutachtungen schweizweit gültig und rechtlich verbindlich.
Stufe-3-Begutachtung umfasst ein Kurzgutachten für weniger komplexe Fälle. Stufe-4-Begutachtung dagegen ist eine Gesamtbeurteilung mit Einbezug gesundheitlicher Problematik – sie liefert die umfassendste Prognose zur Fahreignung.
Ja. SGRM-konforme Stufe-4-Begutachtung werden in allen Kantonen anerkannt und sind für sämtliche Strassenverkehrsämter der Schweiz verbindlich.
Ja. Sollte bereits in früheren Gutachten «Wiederzulassungsvoraussetzungen» empfohlen worden sein, ist die zu prüfen. In der Regel werden diese Voraussetzungen benötigt, um die Fahreignung befürworten zu können.
Ein verkehrsmedizinisch anerkannter Arzt der Stufe 4 nimmt die Begutachtung in eigener Verantwortung vor. Abhängig von der Fragestellung werden ärztliche Behandlungsberichte der betreuenden Ärztinnen/Ärzte angefordert und in die Beurteilung einbezogen.
Ablauf der Begutachtung
Die verkehrsmedizinische Stufe-4-Begutachtung verläuft in mehreren Schritten:
Amamnese: Ärztliches Gespräch über Gesundheitszustand, Krankengeschichte, Medikamente und frühere Verkehrsereignisse.
Untersuchung: Körperliche und orientierende neurologische Untersuchung sowie Sehtest. Bei Bedarf erfolgen Zusatztests oder Laboranalysen (z. B. Blut-, Urin- oder Haaranalyse).
Besprechung: Vorläufige Einschätzung und Erklärung des Weiteren Vorgehens.
Begutachtung: Nach Eingang aller Befunde erstellt der Verkehrsmediziner das abschliessende, rechtssichere Gutachten und übermittelt es direkt an das Strassenverkehrsamt.
⏱ Hinweis: Die Begutachtung selbst erfolgt an einem Termin. Die anschliessende Erstellung des Gutachtens erfolgt, sobald alle Befunde vollständig vorliegen (siehe Sektion Ergebnisse & Beurteilung).
In der Regel 60 – 90 Minuten.
Nach Terminbuchung fordern wir Ihre Akte vom zuständigen Strassenverkehrsamt an. Nach der Untersuchung wird das Gutachten an die Behörde übermittelt. Sie erhalten von der Behörde im Anschluss eine Kopie.
Ja – sofern sie vollständig dokumentiert, von einem Facharzt erstellt und beglaubigt übersetzt sind.In Zweifelsfällen kann eine Zusatzbeurteilung in der Schweiz verlangt werden.
Kosten & Organisation
Der Preis richtet sich nach dem Umfang der Untersuchung und den ausgewählten Abklärungsfeldern (z. B. Gesundheitszustand, Alkohol, Drogen inkl. Cannabis oder Medikamente).
Gebühr je nach Anzahl der Bereiche:
1 Feld: CHF 1’750
2 Felder: CHF 2’100
3 Felder: CHF 2’350
4 Felder: CHF 2’600
Eine Urinanalyse ist Teil der Begutachtung.
Einzelne Urinkontrollen ausserhalb der Begutachtung (z. B. zur Abstinenzüberwachung)
werden separat mit CHF 120 pro Test verrechnet.
Der Preis basiert auf dem Gesamtaufwand der Begutachtung und umfasst sämtliche medizinischen, administrativen und forensischen Arbeitsschritte – von der Untersuchung bis zur Erstellung des rechtsgültigen Gutachtens.
Die Begutachtung erfordert einen erheblichen zeitlichen und fachlichen Aufwand,
da alle Befunde sorgfältig geprüft, dokumentiert und rechtssicher zusammengeführt werden.
So bleiben die Kosten transparent und planbar.
Aktenstudium, Untersuchung, Laboruntersuchung, Gutachtenerstellung und Versand.
Die Bezahlung erfolgt einfach und sicher online bei der Terminbuchung über unsere Webseite. Sie wählen Ihren Termin, bezahlen direkt per Kreditkarte, und erhalten eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Die Rechnung gilt damit als bezahlt; eine zusätzliche Überweisung ist nicht erforderlich.
Amtlichen Ausweis, Brille oder Kontaktlinsen (falls vorhanden), Medikamentenliste sowie aktuelle Arzt- und Spitalberichte
Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden im Voraus ab oder verschieben ihn.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen fällt eine Ausfallpauschale von CHF 500.– pro Termin an, da die reservierte Zeit kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Ausnahmen bei belegbaren Notfällen sind möglich.
Absagen können per E-Mail oder Telefon erfolgen; massgebend ist der Zeitpunkt des Eingang.
Die Untersuchung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Wenn Sie eine andere Sprache bevorzugen oder sich auf Deutsch unsicher fühlen, können Sie einen eigenen Dolmetscher mitbringen.
Nicht bezüglich Nahrung – aber Substanzkonsum ist verboten.
Die Kosten trägt die betroffene Person. Die Krankenkasse übernimmt diese nicht, da es sich um eine behördlich angeordnete verkehrsmedizinische Untersuchung handelt und nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung.
Ergebnisse & Beurteilung
Nach Abschluss der Untersuchung und Eingang aller Befunde wird das Gutachten in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen erstellt und an das Strassenverkehrsamt übermittelt. In Einzelfällen kann die Bearbeitung schneller erfolgen, insbesondere wenn alle Befunde frühzeitig vorliegen.
Das Gutachten wird an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt. er Klient erhält im Anschluss direkt von der Behörde eine Kopie des Gutachtens.
Abstinenz & Nachweise
Bei Alkohol in der Regel mindestens 6 Monate. Bei Drogen und Medikamenten (z. B. Cannabis, Cocain, Amphetamine, Opiate, Benzodiazepine und Schlafmedikamente) gilt in der Regel ebenfalls eine kontrollierte Abstinenz von 6 Monaten ab dem letzten nachgewiesenen Konsum.
Alkohol: Haaranalyse
Cannabis (THC): Zur Dokumentation einer durchgehend negativen Kontrollreihe über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfolgen die Urinkontrollen unangekündigt, unter Sichtkontrolle und inklusive Verfälschungstest (gemäss den Richtlinien der SGRM). Eine Haaranalyse auf THC ist in der Regel nicht vorgesehen, kann aber in einigen Fällen sinnvoll sein.
Andere Drogen und Medikamente (z. B. Cocain, Amphetamine, Opiate, Benzodiazepine, Schlafmedikamente): Haaranalysen.
Für eine Haaranalyse müssen mindestens 3 cm unbehandeltes Kopfhaar ab der Kopfhaut vorhanden sein, was ungefähr einen Zeitraum von 3 bis 3,5 Monaten entspricht.
Ja – eine Begutachtung ist möglich, jedoch kann mit 3 cm Haarlänge nur ein Zeitraum von etwa 3 bis 3,5 Monaten abgedeckt werden, was nur in einigen Ausnahmen genügt.
Standardmässig wird Kopfhaar verwendet, da es den untersuchten Zeitabschnitt am besten abbildet.
Es kann alternativ Sekundärhaar z.B. Bart, Brust, Bein untersucht werden, allerdings ist dann der Zeitraum nicht genau abschätzbar.
Die Entscheidung über die geeignete Haarart trifft der Verkehrsmediziner.
Nein – während der Abstinenz sollten keine alkoholhaltigen oder alkoholfreien Produkte mit Restalkohol konsumiert oder angewendet werden.
Nein – während einer angeordneten THC-Abstinenz sollten keine CBD-Produkte eingenommen oder angewendet werden. Viele CBD-Produkte enthalten Restmengen von THC, die bei Urin- oder Haaranalysen zu positiven Ergebnissen führen können.
Auch Produkte, die als „THC-frei“ gekennzeichnet sind, können Spuren unterhalb der Deklarationsgrenze enthalten. Für einen zuverlässigen Abstinenznachweis ist daher der vollständige Verzicht auf CBD-Produkte erforderlich.
Ja – chemische Haarbehandlungen wie Bleichen, Färben, Dauerwelle oder starke UV-Belastung können die Messergebnisse verfälschen oder den Nachweiswert vermindern.
Für eine zuverlässige Analyse wird unbehandeltes Kopfhaar empfohlen.
Ab der Kopfhaut müssen mindestens 3 cm vorhanden sein, um einen Nachweiszeitraum von etwa 3 bis 3,5 Monaten abdecken zu können.